Mit dem Regionalplan werden viele wichtige Weichen für die Gestaltung unserer unmittelbaren Umgebung gestellt.
Doch was ist das genau und warum sollte ich mich äussern?
Im folgendem eine kurze Erläuterung samt unserer Stellungnahme.
Die Regionalplanung ist ein Instrument zur fachlichen Integration und Umsetzung der Ziele der Raumordnung in den Regionen.
Damit nimmt sie eine vermittelnde Rolle ein zwischen der gesamtstaatlichen Planung (Landesentwicklung) und der kommunalen Gemeindeentwicklung.
Die Regionalplanung stellt Grundsätze und Ziele für die Raumordnung auf. Damit soll Planungssicherheit für die Gemeinden und Fachplanungsträger
erreicht werden.
Bis zum 31.03.2021 kann jede*r Bürger*in, Institution oder Verein Stellungnahmen (Einwendungen) zum Regionalplan abgeben.
Die Stellungnahmen können veröffentlicht werden nach Anmeldung unter http://www.bezreg-detmold.nrw.de/ oder direkt per mail an beteiligung-regionalplanowl@bezreg-detmold.nrw.de
Einwendung zum Regionalplan-Entwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – 33189 Schlangen vom 18.03.21
Der Regionalplan-Entwurf gibt keine Anreize zur Reduzierung des Flächenverbrauchs. Auch wenn die ermittelten Flächenkontingente für den Bedarf an Wohnbau- und Wirtschaftsflächen als verbindliche Obergrenze zu sehen sind, werden deutlich mehr und damit zu viele Flächen dargestellt. Für die Gemeinde Schlangen wird eine Entwicklungsfläche in der Größe von 46 Hektar dargestellt. Dadurch werden Begehrlichkeiten geweckt und eine große Verfügbarkeit von geeigneten Flächen suggeriert insbesondere für die Neuplanung von Siedlungsbebauung.
Flächenverbrauch reduzieren
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme und der Berücksichtigung des 30 ha-Ziels der Bundesregierung: Die den Kommunen zugestandenen Flächenkontingente für Wirtschafts- und Wohnbauflächen im Planungsraum OWL (s. Kap. 3.5/3.6, S.108ff. bzw. Anlage 1 des Textteils – S. 277 – 280) erreichen Werte, die mit der gem. Deutscher Nachhaltigkeitsstrategie 2018 beschlossenen bundesweiten Zielsetzung einer Reduzierung der Flächeninanspruchnahme auf weniger als 30 ha pro Tag bis 2030 nicht in Übereinstimmung stehen. Werden diese Vorgaben auf die Region OWL übertragen, ergibt sich ein Flächenkontingent von ca. 4.700 ha anstelle der ausgewiesenen ca. 7.000 ha für den Regionalplanungszeitraum von zwanzig Jahren bzw. eine Überschreitung der auf Basis des Nachhaltigkeitsziels ermittelten Werte um 49%. In einzelnen Kommunen und Kreisen sind die Differenzen zwischen den zugestandenen Flächenkontingenten und den auf Basis des 30ha-Ziels ermittelten Werten noch deutlich höher. Deshalb ist der kommunenbezogene Verteilungsmaßstab neu zu überdenken.
Die Kommunen werden durch den vorliegenden Entwurf allgemein dazu verleitet, möglichst viel Flächen in der Bauleitplanung auszuweisen und möglichst viel von den ermittelten Bedarfen auszuschöpfen. Versiegelte Flächen schädigen Böden und begünstigen Hochwasser, was zu Lasten von Mensch und Natur geht. Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Aus unserer Sicht sind keinerlei Anreize erkennbar, die viel zu hohe Flächenversiegelung zu verringern. Die Zersiedelung durch die Planung neuer Siedlungsbebauung erzeugt zudem mehr Verkehr. Vorhandene Baulücken werden hingegen nicht konsequent geschlossen. Diese Negativentwicklung gilt es zu stoppen. Dafür sind folgende Maßnahmen erforderlich:
- Mehr Hinterland-Bebauung forcieren und fördern
- Einseitig bebaute Straßen weiterentwickeln in eine beidseitige Bebauung
Die Ausweisung der ASB-Flächen ASB_005 und ASB_006 sind aus dem Regionalplan zu streichen, weil schutzübergreifend die Umweltauswirkungen als erheblich in den Prüfbogen eingeschätzt wurden. Das ASB_001 sollte nicht als ASB sondern als GIB ausgewiesen und verkleinert werden (nur Fläche zwischen Schützenstraße und Lindenstraße), um die erheblichen Umweltauswirkungen zu verringern.
Flächen für Natur-, Arten-, Biotop- und Klimaschutz
Die Regionalplanung muss nach unserer Meinung die Aufgabe wahrnehmen, Flächen für Naturschutz, Artenschutz, Biodiversität, Biotopvernetzung, Freiraum- und Klimaschutz zu sichern. Diese Aufgabe kommt wegen des hohen Flexibilisierungszuschlags, der den Kommunen bei der Darstellung von ASB und GIB eingeräumt wird, viel zu kurz. Der Flexibilität der Kommunen bei der Auswahl der ihnen zustehenden Flächenkontingente für Wohnbau- und Wirtschaftsflächen wird Vorrang gegeben vor der Darstellung und damit der Sicherung von Flächen für Natur-, Arten-, Biotop- und Klimaschutz. Das kritisieren wir massiv.
Nationalpark Senne
Wir fordern, zum Schutz und zur Entwicklung der Senne mit angrenzendem Teutoburger Wald und nördlichem Eggegebirge die Darstellung des Gebietes als Vorranggebiet – Bereich zum Schutz der Natur mit einem Symbol Nationalpark darzustellen.
Wir sind es unseren Nachfolgegenerationen schuldig, verantwortungsvoll den Fortbestand und eine positive Entwicklung der Biodiversität in dem im LEP NRW ausgewiesenen Gebiet als „Gebiet zum Schutz der Natur“ (GSN) und als „Bereich zum Schutz der Natur (BSN) mit einer eindeutigen Zielaussage zum Nationalpark zum Erhalt dieses Naturerbes zu gewährleisten. Diese differenzierte und reich strukturierte und von unterschiedlichster Geologie geprägte Landschaft bereichert das Spektrum der Nationalparke in Deutschland um eine besonders wertvolle Natur- und Kulturlandschaft.
Das Gebiet des Truppenübungsplatzes Senne, mit Teutoburger Wald und Nördlicher Egge, gehört zu den langfristigen strategischen Zielen zur räumlichen Entwicklung in der Region OWL (Landtagsbeschlüsse von 1991 / 2005).
Diese Zielsetzung findet – wie EMNID-Umfragen von 2009, 2012 und 2018 ergeben haben – mit landesweit 85 – 86 % Zustimmung und in OWL mit einer Zustimmung von 75 % eine breite Unterstützung in der Bevölkerung. Eine Studie des Bundesamtes für Naturschutz über bestehende und potentielle Nationalparke in Deutschland, sieht seit 1997 dieses Gebiet als den potentiellen Nationalpark für OWL und zweiten Nationalpark in NRW.
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