Schotterbeete verhindern

Insektensterben und Flächenversiegelung stellen in Siedlungsgebieten ein nicht zu unterschätzendes Problem dar,
um dem entgegenzuwirken ist es notwendig so viele Grünflächen zu erhalten.

Diesen Bemühungen stehen die immer beliebter werdenen Schottergärten diametral entgegen!
Teilweise wurden diese auch unerlaubt auf gemeindeeignen Flächen errichtet.

Um diesen Trend entgegenzuwirken haben wir zwei Anträge formuliert:

  1. Entfernen von Schotterbeete auf gemeindeeigenen Flächen.
  2. Unterbinden von Schotterbeeten auf privaten Grundstücken durch einen deutlichen Hinweis in den Bebauungsplänen.

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Umweltausschusses am 04.03.21  – Schotterbeete auf gemeindeeigenen Flächen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Püster,

hiermit stelle ich im Namen meiner Fraktion folgenden Antrag:

  1. Die Gemeinde Schlangen unterstützt die Bemühungen zur Biodiversität und wird zukünftig die Anlage von Schotterbeeten auf gemeindeeigenen Flächen untersagen.
  2. Die Gemeinde veranlasst den Rückbau von geschotterten Straßenrandflächen auf sämtlichen gemeindeeigenen Flächen, wie z.B. in der Erikastraße.  Die Kosten sind gegebenfalls verursachergerecht umzulegen. Die Flächen sind in naturnahe Blühflächen umzuwandeln.
  3. Die Durchführung dieser Maßnahme im gesamten Gemeindegebiet ist dem Umweltausschuss im Herbst 2021 vorzustellen.
  4. Bei der Überlassung der Pflege von gemeindeeigenen Flächen an Anlieger ist diesen vorab schriftlich mitzuteilen, dass eine Anlage von Schottergärten untersagt ist.

Begründung:

Die auf gemeindeeigenen Flächen vorhandenen Schotterbeete sollen beseitigt und in naturnahe Blühflächen umgewandelt werden. Mit der Entsiegelung und Umwandlung dieser Flächen leistet die Gemeinde Schlangen einen wertvollen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität. Beim Rückbau ist darauf zu achten, dass bei der Auswahl geeigneter Pflanzen die Standortbedingungen beachtet werden. D.h. die Auswahl sollte nach den Faktoren Bodenbeschaffenheit, Licht, Niederschlag und Wind erfolgen. Nur so lässt  sich verhindern, dass Sorten und Arten nicht gleich wieder eingehen.


Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Sitzung des Umweltausschusses am 04.03.21 – Schottergärten auf privaten Flächen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Püster,

hiermit stelle ich im Namen meiner Fraktion folgenden Antrag:

Die Gemeinde Schlangen unterstützt die Bemühungen zur Biodiversität und möchte auf ihrem Gemeindegebiet die Anlage von sogenannten Schottergärten auf privaten Flächen unterbinden.
Bei der Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen wird die folgende Auflage eingefügt.

„Auf sämtlichen privaten Flächen wird die Versiegelung auf das zur Bewirtschaftung notwendige Mindestmaß beschränkt. Die darüber hinausgehenden Flächen werden bepflanzt, eingesät und wasseraufnahmefähig belassen. Schottergärten oder geschotterte Restflächen sind unzulässig“.

Begründung:

Zur Herstellung einer Schottergartenfläche muss der Oberboden (Humusschicht) abgetragen werden. Anschließend wird die Fläche mit einem für Lebewesen undurchlässigen Fließ abgedeckt und mit Schotter, etc. aufgefüllt. Hier finden Insekten keine Nahrung mehr, denn die Anlage von einzelnen Pflanzen im Schotterbeet reicht dafür nicht aus. Deshalb sind derart versiegelte Flächen aus ökologischer Sicht völlig wertlos. Sie beschleunigen nicht nur das Insektensterben im Siedlungsraum, sondern wirken sich auch insgesamt negativ auf die Artenvielfalt aus. Bei der Einschätzung, Schottergärten seien pflegeleicht, handelt es sich um einen Trugschluss, denn nach 2-3 Jahren ohne Pflege kommen Algen und Bemoosung wieder zurück. Meist wird dieses Problem dann mit dem Einsatz von pestizidhaltigen Sprühmitteln beseitigt. Außerdem tragen Schottergärten zu den negativen Auswirkungen des Klimawandels in den Kommunen bei. Die Steine speichern Wärme und strahlen sie wieder ab, während Pflanzen den Boden beschatten und für Verdunstungskühle sorgen. Die versiegelte Fläche steht auch nicht mehr zur Versickerung von Niederschlägen zur Verfügung. Bei klimawandelbedingten Starkregenereignissen ist das eine fatale Entwicklung.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Foerster

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