Standpunkt – Haushalt 2021

Wie jedes Jahr äussern sich die Fraktionen zur Haushalt der Gemeinde Schlangen und geben zusätzlich einen Ausblick auf die eigenen Schwerpunkte für das laufende Jahr.

Anbei die Haushaltsrede unserer Fraktionsvorsitzenden Marcus Förster.


Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Meine Damen und Herren!

Nur mit erheblichen Sparmaßnahmen und Nutzung von Sonderregelungen kann in Corona-Zeiten ein Haushaltsausgleich hergestellt werden. Wie sich der Haushalt in den kommenden Jahren entwickeln wird, hängt von vielen Faktoren ab. Dabei ist für uns klar, dass wir ökologisches und ökonomisches Handeln in Einklang bringen müssen, um die Zukunft lebenswert und nachhaltig zu gestalten.

Infrastrukturelle Entwicklung

Wir begrüßen den auf unsere Initiative erfolgten Ausbau des Radweges an der Kläranlage in Schlangen und schaffen damit eine weitere, sichere Zuwegung durch den Kurwald als wichtiges Naherholungsgebiet nach Bad Lippspringe. Da immer mehr Bürger*innen durch ein geändertes Umweltverhalten mit Fahrrad und E-Bike unterwegs sind, herrscht allgemein Bedarf an gut ausgebauten Schnellradwegen nach Detmold und Paderborn. Hier sollte die Kommune Gespräche aufnehmen mit der Nachbarkommune Bad Lippspringe und den Kreisen Detmold und Paderborn, um Möglichkeiten der Förderung und gemeinsamen Planung auszuloten, denn Radfahren ist ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz und muss noch viel stärker durch ein attraktives Radwegenetz gefördert werden. So können wir uns konkret einen Schnellradweg entlang der alten Bahntrasse nach Paderborn und entlang der Gauseköte nach Detmold vorstellen. 

Was die Entwicklung von Siedlungsbebauung angeht, wird die Kommune durch den vorliegenden Regionalplanentwurf dazu verleitet, möglichst viel Flächen in der Bauleitplanung auszuweisen und möglichst viel von den ermittelten Bedarfen auszuschöpfen. Seit langem wissen wir aber, dass versiegelte Flächen Böden schädigen und Hochwasser begünstigen, was zu Lasten von Mensch und Natur geht. Die Bundesregierung will den Flächenverbrauch bis 2030 auf weniger als 30 ha pro Tag senken. Von diesem Ziel sind wir weit entfernt. Aus unserer Sicht sind keinerlei Anreize erkennbar, die viel zu hohe Flächenversiegelung zu verringern. Denn der Zersiedlungseffekt durch zu viel Siedlungsbebauung erzeugt auch mehr Verkehr. Vorhandene Baulücken werden hingegen nicht konsequent geschlossen.  Diese Negativentwicklung gilt es zu stoppen. Deshalb sprechen wir uns gegen die Entwicklung von Neubaugebieten in Schlangen aus. Stattdessen fordern wir die Hinterland-Bebauung zu forcieren und zu fördern und einseitig bebaute Straßen in eine beidseitige Bebauung umzuwandeln.

Zur Nutzung der Windenergie in Schlangen

In den vergangenen Jahren sind ein Großteil der von Kommunen vorgelegten Teilflächennutzungspläne behördlich oder gerichtlich gekippt worden. So auch der letzte Flächennutzungsplan der Gemeinde Schlangen. Ohne einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan greift aber die sogenannte Privilegierung, d.h. es würde dann zu einem ungebremsten Ausbau der Windenergie im Gemeindegebiet kommen. Mit dem neuen Planungsbüro ist die Kommune Schlangen endlich auf dem Weg bei Bedarf einen rechtsgültigen Flächennutzungsplan aufzustellen, denn nur so können wir als Kommune die Errichtung von Windenergieanlagen im Gemeindegebiet steuern. Was die kommunale Einflussnahme angeht, wünschen wir uns allerdings mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen, z.B. die Beteiligung an einem Bürgerwindenergiepark. Den Ausbau von Windenergie in ökologisch bedeutsamen und sensiblen Waldbereichen halten wir für verkehrt, denn wir sind für einen naturverträglichen Ausbau der Windenergie. Der Landtag in Thüringen hat das z.B. mit einem Verbot deutlich gemacht. Mit dem Landes-entwicklungsplan dürfen „Bereiche zum Schutz der Natur“, wie die Flächen an der Gauseköte, nur in Anspruch genommen werden, wenn sie alternativlos sind. Dieses sehen wir für das Schlänger Gebiet nicht gegeben. Bei der Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie im neuen Flächennutzungsplan muss fundiert ermittelt werden, wo mit den wenigsten Beeinträchtigungen zu rechnen wäre. Neben Abstand zur Wohnbebauung, Landschaftsbild und Erholungsfunktion der Landschaft sind artenschutzrechtliche Belange abzuwägen..

Klimaschutzneutrale Kommune werden bis 2030

Im Pariser Klimaschutzabkommen von Paris wurde 2015 vereinbart „die Erderwärmung auf unter zwei Grad Celsius und möglichst unter 1,5 Grad Celsius zu beschränken.

2016 hat der Deutsche Bundestag das Abkommen einstimmig ratifiziert und ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Abkommen ist somit für die Bundesrepublik Deutschland bindend. Die Bundesregierung hat zum Erreichen des im Pariser Klimaschutzabkommen definierten Ziels, den Klimaschutzplan 2050 verabschiedet, welcher für 2030 eine Reduktion der Gesamtemission von 55% vorsieht.

Der Sachverständigen Rat für Umweltfragen hat in seinem Umweltgutachten 2020 festgestellt, dass mit diesen Maßnahmen das Pariser Klimaschutzabkommen nicht zu erreichen ist und empfiehlt einen sehr viel schnellere Reduktion der CO2 Emission auf Basis der noch zur Verfügung stehenden CO2 Budgets. Eine Fixierung auf Jahreszahlen ist demnach nicht zielführend und verzerrt lediglich den zur Verfügung stehenden Zeitraum.

Das Ziel „Klimaneutrale Gemeinde 2030“ ist somit als Sammlung von verschiedenen Maßnahmen (in allen Bereichen) zu betrachten, die im Verlauf dieser Dekade geplant, umgesetzt und gemessen werden müssen. Das Prinzip der kontinuierenden und vor allem stetigen Verbesserung gegenüber ambitionierten Zielen ist entscheidend.

Uns ist bewusst, dass viele der notwendigen Rahmenparameter nur auf Bundes- und Landesebene beeinflusst werden können, gleichwohl sehen wir auch die kommunale Politik in der Pflicht vor Ort, das Pariser Klimaschutzabkommen aktiv umzusetzen. Den Vorschlag der SPD und den damit einhergehenden Beschluss einen Klimaschutzmanager einzustellen, begrüßen wir deshalb ausdrücklich. Auch ist lobenswert, dass die Kommune im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf auf Seite 6 ausdrücklich betont, dass bei neuen Maßnahmen die Klima- und Umweltauswirkungen berücksichtigt werden. Im Sinne der Kosteneffizienz sollte bei allen Schritten die Prämisse Energiereduktion an erster Stelle stehen und im Zweifel bevorzugt werden. Nicht benötigte Energie ist immer die beste Energie! Zusätzlich sehen wir grundsätzlich ein proaktives Grünflächen-Management als Chance die kommunale CO2 Bilanz positiv zu beeinflussen. Hier müssen Rat und Gemeindeverwaltung vorangehen, deshalb fordern wir

  •  Eine klimaneutrale Gebäudeverwaltung der öffentlichen Gebäude (inkl. Gemeinde Werke Schlangen) zur Zielerreichung bis Ende 2030 (im Sinne der Netto-Null-Emission Definition), d.h. auf Basis der Emissionen von 2021 bedeutet dies, eine jährliche Minderung von min. 10%. Denn Energiemanagement ist die wirtschaftlichste Art, um Kosten und CO2  in öffentlichen Gebäuden einzusparen.

Deshalb schlagen wir vor, das für die Umsetzung dieser ersten Maßnahme ein Energieaudit durchgeführt wird für Gebäude. Konkret geht es dabei um die Energieberatung. Die Kommune sollte hier vorbildhaft vorangehen und dafür sofort einen Antrag stellen, denn dafür gibt es diverse Fördermöglichkeiten. Mit den so gemachten Erfahrungen, können dann im Anschluss Beratungs- und Förderprogramme ermittelt werden, damit nicht nur der vorhandene Wohngebäudebestand sondern auch Neubauten und Sanierungsvorhaben der Bürger*innen mit entsprechenden Programmen gefördert werden können.

Sanierungsmaßnahmen Sportstätten

Gleichermaßen sollte das auch gelten für Sanierungsmaßnahmen bei den Sportstätten. Einer notwendigen Sanierung von Sportstätten im Bestand stehen wir positiv gegenüber, sofern die Maßnahmen umfassend durch Förderprogramme gedeckt werden können und Neubauten nach dem Null-Emissions-Standard geplant werden. Das ist dann der Fall, wenn der externe Energiebezug des Gebäudes gemessen über einen Zeitraum von einem Jahr durch den auf der Liegenschaft des Gebäudes umgesetzten, eigenen Energiegewinn (z. B. durch Photovoltaik) ausgeglichen wird. Technisch gesehen handelt es sich beim Nullenergiehaus um eine Weiterentwicklung des Passivhausstandards, welches neben der passiven Wärmerückgewinnung aus der Abluft zudem mit solartechnischen Anlagen für die Warmwasser- und Stromgewinnung ausgestattet ist und damit bilanziell externe Energielieferungen im Jahresverlauf ausgleicht.

Auch die Gemeinde Schlangen steht in Corona-Zeiten, wie viele andere Städte und Kommunen finanziell mit dem Rücken zur Wand. Ein Haushaltsausgleich kann nur durch erhebliche Sparmaßnahmen und Verschieben von Verlusten in kommende Jahre erzielt werden, was durch eine Sonderregelung seitens des Landes NRW ermöglich wird. Das Abstruse daran ist, dass durch diese Sonderregelung ein eigentlicher Verlust als außerordentlicher Ertrag in den Ergebnisplan übernommen werden kann. In der Vorausberechnung könnte das für Schlangen für die nächsten Jahre eine Summe von ca. 2,5 Mio € ausmachen. Doch dieser Verlust verschwindet nicht einfach aus den Büchern, denn das Geld kann nicht einfach ohne Folgen ausgebucht werden, die Zeche dafür müssen wir und nachfolgende Generationen bezahlen. Einen Corona-Lastenausgleich hätten wir vom Land NRW erwartet. Dem Haushalt stimmen wir nicht zu.

Dem Bürgermeister, der Kämmerin und der Verwaltung danken wir für die geleistete Arbeit.

Marcus Foerster – Fraktionsvorsitzender – B90-DIE GRÜNEN – 33189 Schlangen 


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