ISEK – zu wichtig für billige Meinungsmache!

Das ISEK bewegt unseren Ort seit Wochen – und das ist richtig so!

Ein Konzept, das über rund zehn Jahre hinweg das Gesicht unserer Ortsmitte prägt, verdient breite Diskussion und kritische Fragen.

Was uns jedoch zunehmend Sorge bereitet:
In sozialen Netzwerken – besonders auf Facebook – kursieren derzeit Flyer und Beiträge, die mit falschen Behauptungen Stimmung erzeugen. Auch einzelne Veröffentlichungen in anderen Medien zeichnen ein Bild, das mit den offiziellen Planungsunterlagen kaum etwas zu tun hat.

Jede Meinung ist legitim!

Zustimmung, Skepsis oder Ablehnung – all das gehört zu einem demokratischen Prozess. Aber Meinungen brauchen eine verlässliche Grundlage. Und die findet sich in den offiziellen ISEK‑Dokumenten, nicht in Gerüchten, Fehlinterpretationen oder bewusst gestreuten Falschinformationen.

Darum möchten wir an dieser Stelle einige der am häufigsten genannten Fakes einordnen.

Falsch. Das ISEK fordert ausdrücklich eine ausgewogene Neuordnung der Mobilität, keine Autofreiheit.

Die Stärkung von Fuß- und Radverkehr erfolgt zusätzlich, nicht anstelle der Kfz-Erreichbarkeit.

„Straßen und Plätze sind zugleich Verkehrs-, Versorgungs- und Aufenthaltsräume. Ihre Weiterentwicklung erfordert deshalb eine ausgewogene Neuordnung, bei der die Erreichbarkeit von Geschäften, Arztpraxen, Dienstleistungen und Wohngebäuden erhalten bleibt, gleichzeitig aber mehr Raum für Fußverkehr, Radverkehr, Grün und Aufenthalt entsteht.“
Quelle: ISEK Schlangen (extern RIM), Kap. 2.6 „Mobilität und Aufenthaltsqualität“, S. 13–14.


Diese Behauptung ist so pauschal falsch. Im Rahmen des Parkraumkonzept für den Ortskern der Gemeinde Schlangen (extern, RIM) wurden die aktuelle Parkplatzsituation und Bedarfe für Anwohner und Gewerbe untersucht.

Im Ergebnis wurde festgestellt, das von den insg. 82 Parkplätze im Bereich der Ortsmitte ein erheblicher Teil von Dauerparkern (Pendler) und nicht von Kunden oder Anwohner in Anspruch genommen werden.
(Quelle: Parkraumkonzept Schlangen (extern RIM), Kap. 5.2.3 „Sonderauswertung Geschäftsbereich“, S. 17+18.).

Die Frage ist also für wem der Parkraum genutzt werden soll – also als Parkplatz für Pendler oder aber für Kunden und Anwohner?

Das Verkehrskonzept Gemeinde Schlangen (extern, RIM) beantwortet diese Frage mit der Priorisierung von Kunden und Anwohner, Pendler sollen durch eine Parkscheibenreglung (zu den Geschäftszeiten) auf andere Parkflächen ausweichen.

Für den genannten Nutzerkreis wurde ein Bedarf von 40 Parkplätzen ermittelt, das Konzept sieht 44 und somit eine Reserve vor. Da die Parkplätze den aktuellen Fahrzeuggrößen angepasst werden reduziert sich die Fläche nur gering von 630m2 auf 580m2.
Quelle: IKS_Vorstellung_2026-09-16.pdf (extern RIM), Kap. 5.2.3 „Sonderauswertung Geschäftsbereich“, S. 28-31.)

Falsch. Die Sicherung der Erreichbarkeit ist eine zentrale Zielsetzung.

Die Maßnahmen dienen also gerade dazu, Erreichbarkeit und Sicherheit für alle (inkl. Ältere, Kinder, Menschen ohne Auto) zu verbessern.

„Die wohnortnahe Versorgung, medizinische und soziale Einrichtungen, Gastronomie und weitere Dienstleistungen können langfristig nur erhalten werden, wenn der Ortskern gut erreichbar, attraktiv gestaltet und als Wohn-, Einkaufs-, Begegnungs- und Aufenthaltsort gestärkt wird.“
Quelle: ISEK Schlangen (extern RIM), Kap. 1 „Vorbemerkungen, Anlass und Zielsetzung“, S. 5.

Zu den Zielen gehören u.a. „Barrierefreiheit, Orientierung und Verkehrssicherheit zu verbessern“ und „Fuß- und Radverkehr sowie eine ausgewogene Mobilität zu stärken“.
Quelle: ISEK Schlangen (extern RIM), Kap. 1 „Vorbemerkungen, Anlass und Zielsetzung“, S. 5.

Verkürzt und irreführend. Eigentum bleibt bei der Kirchengemeinde, aber Nutzung und Zweckbindung sind langfristig und gemeinwohlorientiert gesichert.

Die Städtebauförderrichtlinie NRW lässt die Förderung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen ausdrücklich auch dann zu, wenn sie nicht im kommunalen Eigentum stehen, sofern Zweckbindung und Gemeinwohlorientierung gesichert sind.

„Gemeinde und Kirchengemeinde verfolgen gemeinsam das Ziel, einen nachhaltigen, dauerhaft tragfähigen und gemeinwohlorientierten ‚Dritten Ort‘ […] zu entwickeln.“
Quelle: Absichtserklärung EV. Schlangen / Gemeinde (extern RIM), Präambel und § 1, S. 1–2.

„Die Nutzungsdauer wird […] an die […] förderrechtliche Zweckbindungsfrist gekoppelt werden und mindestens 20 Jahre betragen. Während dieses Zeitraums soll die Nutzung […] für den vereinbarten gemeinwohlorientierten Zweck des Dritten Ortes sichergestellt werden.“
Quelle: Absichtserklärung EV. Schlangen / Gemeinde (extern RIM), § 4 „Nutzungsdauer und Zweckbindung“, S. 3.

„Nach dem derzeitigen gemeinsamen Verständnis beabsichtigen die Beteiligten, die […] Räume und Flächen der Gemeinde miet- beziehungsweise nutzungsentgeltfrei zur Verfügung zu stellen. Die Gemeinde soll demnach kein laufendes Entgelt für die eigentliche Überlassung […] entrichten.“
Quelle: Absichtserklärung EV. Schlangen / Gemeinde (extern RIM), Absichtserklärung, § 6 „Nutzungsentgelt und Nebenkosten“, S. 4.

Irreführend. Die Differenz ergibt sich aus der vorgeschriebenen Kostenindexierung und Programmfortschreibung, nicht aus „Luxus“ oder Planungsversagen.

Die Städtebauförderrichtlinie verlangt zwingend eine Indexierung (10% pro Jahr) der Ausgangskosten auf das Bauzeitniveau zur Ermittlung der vorläufigen Förderobergrenze (Preissteigerungen, Bauzeitraum).

Die Förderobergrenze sorgt dafür, dass die Gemeinde nicht zu wenig Förderung beantragt. Sie berücksichtigt zukünftige Preissteigerungen und schützt damit die Gemeinde vor einer Förderlücke.

Quelle: Kosten-_und_Finanzierungsuebersicht_ISEK (extern RIM)

Falsch bzw. Zahlen vermischt. Für die Kernmaßnahme B.1 („Im Dorfe/Kirchplatz etc.“) stehen sind 6,5 Mio. € kalkuliert. Das ISEK besteht jedoch aus mehrer mehreren baulichen Maßnahmen (B, C, D) als auch planerischen Tätigkeiten und Projektsteuerung.

Wenn alle Maßnahmen und Tätigkeiten summiert werden ergibt sich eine Ausgabenkalkulation von 11,5 Mio. €.

Quelle: Kosten-_und_Finanzierungsuebersicht_ISEK (extern RIM)
Quelle: ISEK Schlangen (extern RIM), Kap. 5.1 „Übersicht Maßnahmen und Projekte“, S. 22.

Sachlich falsch. Das ISEK beschreibt erhebliche Defizite und macht klar, dass Nichtstun die Versorgungsfunktion gefährdet.

Die Städtebauförderrichtlinie NRW zielt gerade darauf, Ortskerne, Versorgung, Barrierefreiheit, Klimaanpassung und soziale Infrastruktur zu sichern und zu stärken – das sind keine „Luxusaufgaben“, sondern Kernaufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge.

„Der öffentliche Raum weist erhebliche gestalterische, funktionale und bauliche Defizite auf. […] Zugleich fehlen zusammenhängend gestaltete, begrünte und konsumfrei nutzbare Aufenthaltsbereiche.“
Quelle: ISEK Schlangen (extern RIM), Kap. 1 „Vorbemerkungen, Anlass und Zielsetzung…“, S. 5.

„Mit dem ISEK schafft die Gemeinde Schlangen erstmals die Grundlage für die Aufnahme des Ortskerns in die Städtebauförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ohne diese Unterstützung könnten die erforderlichen Investitionen […] nicht in der vorgesehenen Qualität und zeitlichen Abfolge umgesetzt werden.“
„Der öffentliche Raum weist erhebliche gestalterische, funktionale und bauliche Defizite auf. […] Zugleich fehlen zusammenhängend gestaltete, begrünte und konsumfrei nutzbare Aufenthaltsbereiche.“
Quelle: ISEK Schlangen (extern RIM), Kap. 1 „Vorbemerkungen, Anlass und Zielsetzung…“, S. 5.

So pauschal falsch. Die Gemeindeordnung NRW verpflichtet zwar zu wirtschaftlicher Haushaltsführung, schließt aber Investitionen mit Fördermitteln nicht aus.

Die GO NRW regelt, dass Kommunen ihren Haushalt eigenverantwortlich führen und bei Haushaltssicherungskonzepten besondere Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit beachten müssen, aber Investitionen zur Sicherung zentraler Funktionen und mit hoher Förderquote sind ausdrücklich möglich, wenn sie langfristig tragfähig sind.

Städtebauförderung ist eine Zuwendung (Land NRW), keine Vollfinanzierung durch die Gemeinde. Gerade Kommunen mit knapper Kasse sollen über Förderprogramme in die Lage versetzt werden, notwendige Struktur- und Klimaanpassungsmaßnahmen umzusetzen.

Widerspricht aktueller Forschung – Städtebauförderung und aktuelle Einzelhandelsforschung zeigen:

+ Aufenthaltsqualität, Sicherheit, Barrierefreiheit und Fußgängerfreundlichkeit erhöhen Verweildauer und Umsatz.
+ Reine „Autofreundlichkeit“ ohne Aufenthaltsqualität produziert vor allem Durchgangsverkehr, nicht zwingend Kundschaft.

„Die Zukunft des Ortskerns hängt daher nicht allein vom Einzelhandel ab. Entscheidend ist das Zusammenspiel von Versorgung, Dienstleistungen, medizinischen Angeboten, Gastronomie, Wohnen, Erreichbarkeit und Aufenthaltsqualität.“
Quelle: ISEK Schlangen (extern RIM), „Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“, S. 9.

Pauschal falsch – Einbahnstraßen werden in vielen Ortskernen eingesetzt, um Durchgangsverkehr zu reduzieren, Parken und Lieferverkehr zu ordnen, Querungen sicherer zu gestalten als auch die Aufenthaltsqualität zu erhöhen.

Welchen positiven Einfluss eine solche Neuordnung hat ist übrigens sehr gut in Salzkotten zu beobachten.

„Straßen und Plätze sind zugleich Verkehrs-, Versorgungs- und Aufenthaltsräume. Ihre Weiterentwicklung erfordert […] eine ausgewogene Neuordnung, bei der die Erreichbarkeit […] erhalten bleibt, gleichzeitig aber mehr Raum für Fußverkehr, Radverkehr, Grün und Aufenthalt entsteht.“
Quelle: ISEK Schlangen (extern RIM), Kap. 2.6, „Einzelhandel und zentraler Versorgungsbereich“, S. 13-14.

Planungsdetails samt räumlicher Neuaufteilung sind im Verkehrsraumkonzept ISEK (extern RIM) dargestellt

Falsch. Während der Planungsphase wurden verschiedene Formate der Bürgerbeteiligung durchgeführt. Dies wird auch zwingend von der Städtebauförderrichtlinie NRW vorrausgesetzt.

Zusätzlich wird explizit eine Beteiligung während der Umsetzungsphase vorgesehen.

Eine Recherche im Rats Informations System (RIM) zeigt auch die diversen Beratungen in den Ausschüssen als auch Rat seit 2023.

Die Konzepterarbeitung wurde durch zwei Bürgerwerkstätten, Befragungen, Begehungen, Fachge
spräche und politische Beratungen begleitet. Bürger*innen, Gewerbetreibende, Vereine, die Ev.
Ref. Kirchengemeinde, Politik und Verwaltung konnten ihre Kenntnisse, Bedarfe und Anregungen
einbringen. Prozessbegleitend wurde ein verwaltungsinterner Arbeitskreis mit allen relevanten
Akteuren aus der Gemeindeverwaltung eingerichtet. Die Beteiligung wird auch während der Um
setzung fortgesetzt.

Quelle: ISEK Schlangen (extern RIM), „Vorbemerkungen, Anlass und Zielsetzung“, S. 5.

Wir haben uns natürlich ebenfalls ausführlich mit dem Konzept beschäftigt und halten dieses für eine echte Chance für unsere Gemeinde. Weitere Details könnt Ihr in unserem Artikel (ISEK – Ein Konzept das Verbindet!) nachlesen.