Das aktuelle Sportstättenkonzept besteht bereits seit 2006 und bedarf dingend einer Überarbeitung.
Warum ist das so wichtig?
Nun, mit dem Sportstättenkonzept steuert die Gemeinde welche Schwerpunkte und Projekte in den nächsten Jahren gefördert und umgesetzt werden.
Gerade deswegen ist uns bei der Entscheidungen wichtig, das diese möglichst transparent und ausgewogen erfolgen!
Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN – Entwicklung eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens für die Sportförderung in Schlangen/ Sportstättenkonzept
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Püster,
im Namen meiner Fraktion, stelle ich zur nächsten gemeinsamen Sitzung des ASG sowie des Ausschusses Gemeindeentwicklung am 16.06.21 folgenden Antrag:
Die Verwaltung der Gemeinde Schlangen wird beauftragt kurzfristig ein Bewerbungs- und Auswahlverfahren für die Sportförderung/Sportstättenkonzept in der Gemeinde Schlangen zu entwerfen. Nachfolgend geben wir eine erste Handreichung, wie ein solches Verfahren aussehen könnte:
Vorschlag eines Bewerbungs- und Auswahlverfahrens
Transparenz ist ein entscheidender Faktor für die Akzeptanz von Entscheidungen, insbesondere wenn diese für den Antragsteller negativ ausfallen. Dementsprechend sollte der gesamte Ablauf des Auswahlverfahrens als auch den zugrundeliegenden Kriterien eindeutig beschrieben sein.
Zusätzlich kann die Politik mit der Vorgabe der Kriterien eine Lenkungswirkung ausüben und bewusst gewisse sportliche Aspekte oder auch Zielgruppen fördern.
In diesem Vorschlag liegt der Fokus auf:
· Förderung von Kinder- und Jugendsport
· Förderung von Seniorensport
· Förderung von Kooperationen
· Zugänglichkeit für einen möglichst großen Nutzerkreis
Neben der Vorgabe der Leitbedingungen, erscheint uns auch eine Aufteilung der Projekte im Bezug auf Förderhöhe und Projektlaufzeit Sinn, im weiteren Cluster. Dadurch möchten wir gezielt auch kleinere und schnell umsetzbare Projekte fördern
Zusätzlich empfiehlt es sich vor dem Start der Bewerbungsphase das zur Verfügung stehende Budget zu bestimmen.
Gruppen
Anhand der Projektumfänge werden die Projekte in Cluster aufgeteilt. Abhängig der Eingliederung müssen bestimmte Kriterien (siehe unten) erfüllt werden.
Wichtig: Die Bewerbung muss belastbare Angaben zur Fördersummen und Fördersatz enthalten.
· Gruppe 1
o Förderhöhe: 2 500 € – 50 000 €
o Fördersatz: ab 50%
· Gruppe 2
o Förderhöhe: ab 50 000 €
o Fördersatz: ab 75%
Verbindliche Kriterien
Jedes Projekt muss jeweils einem Punkt in den folgenden Kriterien erfüllen.
Wichtig: Die Bewerbung muss eine nachvollziehbare Begründung für jedes Kriterium enthalten.
· Klare Besitzverhältnisse
o Eigentümer
o Mieter oder Pächter (min. 10 Jahre Laufzeit)
· Förderziele
o Modernisierung (auch digitale)
o Energetische Sanierung
o Barrierefreiheit
o Geschlechtergerechtigkeit
o Unfallvermeidung- und Vorbeugung
· Sportlicher Fokus
o Das Projekt/Objekt steht zu min. 75% einem sportlichem Zweck zur Verfügung
o Mieter oder Pächter (min. 10 Jahre Laufzeit)
Spezifische Kriterien
Abhängig von der Einordnung in die Cluster 1 oder 2, müssen die Projekte nur eine Auswahl der hier definierten Kriterien erfüllen.
Gruppe 1 – 2 Kriterien zur Auswahl
Gruppe 2 – 4 Kriterien zur Auswahl
Wichtig: Die Bewerbung muss eine nachvollziehbare Begründung für jedes Kriterium enthalten.
o Gleichzeitige Nutzer >= 10
o Förderung von Kinder- und Jugendsport
o Förderung von Seniorensport
o Kooperation von mehreren Trägern (z.B. Vereine)
o Nachhaltigkeit der Maßnahme
o Öffentlich zugänglich
Bewerbungsphase
Nachdem die Randbedingungen (Definition der Cluster als auch der Kriterien) abgeschlossen sind, beginnt die Bewerbungsphase. Während dieser Phase können sich Interessenten mit einem Projektsteckbrief bewerben (hier empfiehlt es sich das Format, Umfang und benötigte Anlagen vorher zu definieren).
Die Bewerbungen werden nach erster Prüfung transparent auf z.B. der Homepage der Gemeinde veröffentlicht und sind somit auch anderen Bewerbern zugänglich. Die Projekte stehen also in einem Wettbewerb untereinander und die Bewerber haben nach Ende der Bewerbungsphase Zeit für Nachbesserungen.
Anpassungsphase
Während dieser Phase können die Bewerber einmalig Ihren Projektsteckbrief anpassen, um ggf. zusätzlichen Kriterien zu erfüllen und somit die Wahrscheinlichkeit des Zuschlages zu erhöhen.
Zuschlag
Auf Basis der nun finalen Projektsteckbriefe kann nun der Ausschuss für Soziales und Gesellschaft über die Zuschläge der Projekte und der Höhe der Zuschüsse von der Gemeinde entscheiden.
Begründung
„Sport verbindet“! Diese Weisheit ist nicht neu, aber gerade in dieser schwierigen Coronazeit spüren wir umso mehr, wenn der Sport von uns selbst als auch unseren Kindern und Angehörigen nicht ausgeübt werden kann. Aber wir sehen auch, dass Sport ganz unterschiedliche Facetten und Ausprägungen haben kann. Zum Beispiel erfreuen sich Freiluft-Gymnastikgeräte einer enormen Beliebtheit.
Dieser Vielfalt muss auch das neue Sportstättenkonzept Rechnung tragen. Es muss verbindlich eine Einladung für Vereine und Initiativen um die besten Ideen darstellen.
Alle eingereichten Konzepte müssen sich dabei in einem transparentem und nachvollziehbarem Auswahlverfahren beweisen. Dieses Verfahren bietet somit eine ideale Entscheidungsgrundlage für den Fachausschuss mit den begrenzten Ressourcen die „Richtigen“ Projekte zu fördern. Diese Handreichung soll dem Zweck dienen, die Erstellung des Entwurfs des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens auf den Weg zu bringen. Wir orientieren uns hierbei an den „Förderempfehlungen aus dem Sportstättenprogramm ‚Moderne Sportstätten 2022‘“ des Sportverbandes Paderborn e.V. und bedanken uns herzlich bei Hr. Matthias Hornberger.
Mit freundlichen Grüßen,
Marcus Foerster
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