Würdet Ihr Jemanden wählen, der am heilllichten Tag eine Bank überfällt, sich dabei beobachten lässt und dann noch seinen Namen an die Wand sprüht?

Nein? Wir auch nicht!

Danke AxD – setzen 6!

Spaß noch ein wenig bei Seite, denn hier geht es immerhin um Sachbeschädigung:

§303 StGB Sachbeschädigung

Und gleich noch zur Erinnerung.

§108 StGB Wählernötigung